Auskünfte zu deutschen Bürgern
Seit 2004 erteilt die Dokumentationsstelle der Stiftung Sächsische Gedenkstätten auf der Basis von Archivquellen aus Deutschland, der Russischen Föderation, der Republik Belarus und der Ukraine Auskünfte zu Schicksalen deutscher Bürger mit humanitärem und geschichtswissenschaftlichem Charakter:
1. Deutsche Kriegsgefangene in Kriegsgefangenenlagern auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion
2. Verurteilte Deutsche - Personen, die von sowjetischen Militärtribunalen, der „SMERSCH“ (der Spionageabwehrabteilung der Roten Armee) oder anderen Straforgane in der SBZ/DDR verurteilt wurden, sowie Kriegsgefangene und Internierte, die sich zum Zeitpunkt ihrer Verurteilung bereits auf dem Boden der Sowjetunion befunden hatten.
3. Internierte in den Sonderlagern des NKVD/MVD der UdSSR in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) bzw. in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie in Lagern auf dem Gebiet der UdSSR
Verurteilte Deutsche
Auskünfte werden erteilt über Personen, die ab 1941 von sowjetischen Militärstraforganen auf dem Territorium der SBZ/DDR bzw. der UdSSR verurteilt worden waren, z.B.:
- Personen, die für tatsächliche oder angenommene Taten/Verbrechen im Zweiten Weltkrieg verurteilt worden
- Politisch Verfolgte der SBZ/DDR (z.B. politische Gegner der Zwangsvereinigung von KPD und SPD zur SED)
- tatsächliche oder angebliche Spione westlicher Geheimdienste
- Mitglieder verschiedener Widerstandsorganisationen (z.B. „Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit“, „Untersuchungsausschuss freiheitlicher Juristen“)
Die Dokumentationsstelle ist seit dem 1. Juni 2008 als einzige deutsche Stelle auch zuständig für die Bearbeitung und Weiterleitung von Anfragen und Anträgen nach dem „Gesetz der Russischen Föderation über die Rehabilitierung von Opfern politischer Verfolgung“ vom 18.10.1991.
Dabei wird, wenn nötig, auch Hilfestellung bei der Beantragung von Einsicht in Personal- und Strafakten sowie bei der Durchsicht von Akten in russischen Archiven gegeben.
Diese Tätigkeit wurde vom Auswärtigen Amt mit Einverständnis der sächsischen Staatsregierung an die Dokumentationsstelle der Stiftung Sächsische Gedenkstätten auf vertraglicher Basis übertragen. (http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/04/Rehabilitierung/Antragstellung.html)
Die russische Regierung und die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation in Russland (Glavnaja Voennaja Prokuratura – GVP) hat die Übertragung der Aufgabe anerkannt.
Auf der Grundlage des oben genannten Gesetzes hat die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation seit 1991 begonnen, systematisch Verurteilungen der damaligen Zeit zu überprüfen. Im Rahmen der Überprüfung wurden ehemals gefällte Urteile von der Hauptmilitärstaatsanwaltschaft in Moskau entweder aufgehoben, bestätigt oder neu bewertet. Bis heute hat jedoch nur ein Teil der Betroffenen die Ergebnisse der Überprüfungen über das Auswärtige Amt oder die Dokumentationsstelle der Stiftung abgerufen.
In unserer Online-Datenbank zu verurteilten deutschen Bürgern kann nach diesen Personen recherchiert werden. Für alle aufgelisteten Namen liegen Ergebnisse der Urteilsüberprüfungen in der Dokumentationsstelle vor und können vor Ort eingesehen werden.
Ist der Name Ihres Angehörigen nicht in dieser Datenbank verzeichnet, so besteht die Möglichkeit, in Moskau eine Überprüfung zu veranlassen bzw. dort vorliegende Ergebnisse abzurufen.
Überprüfungsantrag
- Die Beantragung der Überprüfung des Urteils erfolgt mit einem Antrag [Formular Antrag Urteilsüberprüfung], der an folgende Adresse zu richten ist:
Russische Föderation
119852 Moskau
per. Cholzunova 14
An den Leiter der Verwaltung 4 der Hauptmilitärstaatsanwaltschaft
Alternativ können Sie den Antrag an die Dokumentationsstelle Dresden schicken, wir leiten ihn dann zur Bearbeitung an die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft nach Moskau weiter. - Die GVP entscheidet auf Grundlage der vorhandenen Prozessakten über eine Rehabilitierung bzw. Nichtrehabilitierung.
- Mit der Rehabilitierung wird das Urteil aufgehoben.
Auskunftsersuchen
Mit der Aufhebung des Urteils haben Betroffene oder die Angehörigen des ehemals Verurteilten das Recht, Einsicht in die Akten im Moskauer Archiv zu beantragen und sie dort selbst einzusehen.
Mit einer von einem Notar beglaubigten Vollmacht [Formular Vollmacht] kann die Akte auch durch einen unserer Mitarbeiter im Lesesaal des Archivs in Moskau eingesehen und teilweise Dokumente daraus kopiert werden.
Bitte richten Sie ihren Antrag bzw. Ihr Auskunftsersuchen mit möglichst vollständigen Angaben zur gesuchten Person schriftlich an:
Stiftung Sächsische Gedenkstätten
Dokumentationsstelle
Ute Lange
Dülferstraße 1
01069 Dresden
Deutschland
Oder per Email: ute.lange(at)stsg.smwk.sachsen.de (Diese Adresse ist vor Spambots geschützt. Bitte @ statt (at) verwenden.)
Oder per Fax unter: (+49) (0)351 469 55 41